Veröffentlicht 2026-08-25 · 8 Min.
Zahlungsfrist abgelaufen: Was Unternehmer jetzt tun dürfen

Die Zahlungsfrist Ihrer Rechnung ist abgelaufen und das Geld ist noch nicht eingegangen. Ärgerlich — aber Sie sind nicht machtlos. Sobald sich Ihr Kunde im Verzug befindet, dürfen Sie Verzugszinsen berechnen (bei Geschäftskunden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), eine Pauschale von 40 Euro verlangen und in vielen Fällen Ihre eigene Leistung zurückhalten. Dieser Beitrag zeigt, was erlaubt ist, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und wie Sie verhindern, dass sich das jeden Monat wiederholt.
Wann ist die Zahlungsfrist genau abgelaufen?
Die Zahlungsfrist ist abgelaufen, sobald das auf der Rechnung genannte Fälligkeitsdatum ohne Zahlung verstrichen ist. Wurde keine Frist vereinbart, gilt: Ihr Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); bei Verbrauchern nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen haben.
Ist ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsdatum vereinbart, tritt der Verzug automatisch ein — eine gesonderte Mahnung ist dann nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB). Fehlt ein festes Datum, mahnen Sie zunächst schriftlich mit einer angemessenen Nachfrist, üblich sind 14 Tage.
Was dürfen Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist verlangen?
Mit dem Verzug entstehen automatisch mehrere Ansprüche — einen Schaden müssen Sie dafür nicht nachweisen.
1. Verzugszinsen (§ 288 BGB). Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst — prüfen Sie bei länger offenen Forderungen, welcher Satz in welchem Zeitraum galt. Die Zinsen laufen taggenau ab dem Tag nach Fälligkeit bis zur vollständigen Zahlung.
2. Verzugspauschale von 40 Euro. Ist der Schuldner kein Verbraucher, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie auf Ersatz weiterer notwendiger Rechtsverfolgungskosten. Zur Orientierung, wie andere EU-Länder das lösen, hier die gesetzliche Staffel der Niederlande für außergerichtliche Inkassokosten:
| Teil der Hauptforderung | Prozentsatz |
|---|---|
| Erste 2.500 € | 15 % (mindestens 40 €) |
| Nächste 2.500 € | 10 % |
| Nächste 5.000 € | 5 % |
| Nächste 190.000 € | 1 % |
| Darüber hinaus | 0,5 % |
Wichtig bei Verbrauchern: Die 40-Euro-Pauschale gilt nicht, und außergerichtliche Kosten müssen konkret und angemessen sein. Bei Geschäftskunden dürfen Sie sofort abrechnen — eine freundliche Erinnerung vorab bringt Sie in der Praxis aber schneller ans Geld als eine Überrumpelung.
3. Zurückbehaltung der eigenen Leistung. Bei laufenden Verträgen — Abonnements, Dienstleistungen oder Folgelieferungen — dürfen Sie Ihre Leistung in vielen Fällen zurückhalten, bis die offene Rechnung beglichen ist, sofern das im Verhältnis zum Betrag angemessen ist und Sie es vorab klar kommuniziert haben.

Geschäftskunde oder Verbraucher: Der Unterschied zählt
Die Ansprüche bestehen in beiden Fällen, die Spielregeln unterscheiden sich jedoch:
- Geschäftskunde (B2B): 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz, zusätzlich 40 Euro Pauschale, Verzug oft ohne Mahnung.
- Verbraucher (B2C): 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, keine 40-Euro-Pauschale, strengere Hinweispflichten in der Rechnung.
Schritt für Schritt: von der abgelaufenen Frist zur bezahlten Rechnung
Halten Sie die Reihenfolge ein — zu schnelles Eskalieren kostet häufiger den Kunden als es Geld einbringt.
- Tag 1 nach Fälligkeit: freundliche Zahlungserinnerung. Meist ist die Rechnung schlicht untergegangen.
- Nach 7–14 Tagen: zweite, formellere Mahnung mit dem Hinweis, dass nun Verzugszinsen laufen.
- Nach 14–30 Tagen: letzte Mahnung mit harter Frist, exakter Zins- und Kostenaufstellung und Ankündigung der weiteren Schritte.
- Keine Reaktion: eigenes Forderungsmanagement fortsetzen oder Inkassodienstleister bzw. Rechtsanwalt einschalten.
- Weiterhin keine Zahlung: gerichtliches Mahnverfahren beim Mahngericht einleiten.
Wie verhindern Sie, dass sich das jeden Monat wiederholt?
Die meisten Unternehmen verlieren kein Geld an zahlungsunwillige Kunden, sondern an Zeit: zu spät gemahnt, falsch gerechnet oder schlicht vergessen. Credimigo automatisiert genau diesen Teil Ihres Forderungsmanagements: pünktlich erinnern, die korrekten gesetzlichen Zinsen und Kosten je Land berechnen und eine vollständige, rechtlich belastbare Akte aufbauen. Sie bleiben dabei in der Rolle des Gläubigers — Credimigo ist kein Inkassobüro, Sie behalten die Kontrolle.

Häufig gestellte Fragen
Darf ich sofort Zinsen berechnen, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist?
Ja. Ist ein festes Fälligkeitsdatum vereinbart, tritt der Verzug automatisch ein und Sie dürfen ab dem Folgetag Verzugszinsen berechnen. Andernfalls mahnen Sie zunächst schriftlich.
Muss ich erst ein Inkassobüro einschalten?
Nein. Sie dürfen Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale selbst geltend machen, ganz ohne Inkassodienstleister.
Wie hoch ist der Verzugszins aktuell?
9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Geschäftskunden, 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt.
Kann ich Zinsen und Pauschale gleichzeitig verlangen?
Ja, beides sind eigenständige gesetzliche Ansprüche neben der Hauptforderung.
Quellen
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